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   OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09   

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https://dejure.org/2010,19827
OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09 (https://dejure.org/2010,19827)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2010 - 11 LC 566/09 (https://dejure.org/2010,19827)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 11 LC 566/09 (https://dejure.org/2010,19827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für das Aufenthaltsverbot nach § 17 Abs. 4 SOG ND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 3 Nds. SOG; § 17 Abs. 4 Nds. SOG
    Vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes; § 1 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) als Zuständigkeitsnorm für die Polizei zum Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nds. SOG § 1 Abs. 1 S. 3; Nds. SOG § 17 Abs. 4
    Vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes; § 1 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) als Zuständigkeitsnorm für die Polizei zum Erlass eines Aufenthaltsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes; § 1 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) als Zuständigkeitsnorm für die Polizei zum Erlass eines Aufenthaltsverbotes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 11 ME 190/09

    Vorrangigkeit der Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    Aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Nds.SOG (SOG ND) ergibt sich eine vorrangige Zuständigkeit der Polizeibehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds.SOG (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, Nds.VBl 2009, 237 = NordÖR 2009, 369).

    Der entgegenstehenden Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, Nds.VBl. 2009, 237) vermöge die Kammer nicht beizutreten.

    Der Senat hat hierzu in einem vergleichbaren Verfahren - allerdings im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (- 11 ME 190/09 -, Nds. VBl. 2009, 237) Folgendes ausgeführt:.

    Die Subsidiaritätsklausel gilt jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nds. SOG nur in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nds. SOG, nicht aber im Rahmen der vorrangig der Polizei übertragenen Aufgabe der Verhütung von Straftaten nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    In einer solchen Situation kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Beklagte trotz Erledigung des Rechtsstreits an seinem Klageabweisungsantrag festhalten, wenn ihm insoweit ein berechtigtes Interesse zur Seite steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.2001 - BVerwG 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 152; Urt. v. 18.4.1986 - BVerwG 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 m.w.N.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).

    Somit kommt es darauf, ob der Beklagte mit dem von ihm erstrebten Urteil noch "etwas anfangen" kann und in seinem darauf gerichteten Wunsch schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    In einem solchen Fall ist von einem berechtigten Interesse an einer Sachentscheidung auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - BVerwG 8 C 86.86 -, NJW 1988, 2630).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    (Zwar war damals auch die "Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten" als Aufgabe der Polizei mit aufgenommen worden. Dieses Aufgabenfeld wurde aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2007 (BvR 668/04 - BVerfGE 113, 348 = NJW 2005, 2603) wieder aus dem Nds. SOG herausgenommen (vgl. Gesetz zur Änderung des Nds. SOG v. 25.11.2007 - Nds. GVBl S. 654 -).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    In einer solchen Situation kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Beklagte trotz Erledigung des Rechtsstreits an seinem Klageabweisungsantrag festhalten, wenn ihm insoweit ein berechtigtes Interesse zur Seite steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.2001 - BVerwG 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 152; Urt. v. 18.4.1986 - BVerwG 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 m.w.N.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    In einer solchen Situation kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Beklagte trotz Erledigung des Rechtsstreits an seinem Klageabweisungsantrag festhalten, wenn ihm insoweit ein berechtigtes Interesse zur Seite steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.6.2001 - BVerwG 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 152; Urt. v. 18.4.1986 - BVerwG 8 C 84.84 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 m.w.N.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 1 S 202/97

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt nicht zur Statthaftigkeit des fälschlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 11 LC 566/09
    wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene über eine postalische Zustellung nicht oder nur schwer erreichbar sein wird und die bis zur ordnungsgemäßen Zustellung eines Aufenthaltsverbotes vergehende Zeit die mit dem Verbot beabsichtigte Wirkung erheblich beeinträchtigen würde (ähnlich: Deger, Platzverweise und Betretungsverbote gegen Mitglieder der Drogenszene und anderer offener Szenen, VBlBW 1996, 90, der in diesen Fällen (sogar) von einer Eilzuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes für die Verhängung auch von Aufenthaltsverboten ausgeht; zur umstrittenen Beurteilung der Zuständigkeiten bei einem Aufenthaltsverbot vgl. auch Cremer, Aufenthaltsverbote und offene Drogenszene: Gesetzesvorrang, Parlamentsvorbehalt und grundgesetzliche Kompetenzordnung, NVwZ 2001, 1218; Haseloff-Grupp, Bekämpfung der Drogenszene durch Platzverweise, VBlBW 1997, 163; Hufeld, Der polizeiliche Platzverweis und das organisationsrechtliche Mandat, VBlBW 1999, 130; die Aufsätze beschäftigen sich allerdings nicht mit der Rechtslage in Niedersachsen).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 11 ME 313/13

    Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes

    Aus § 1 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG ergibt sich eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 18.05.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats - auf die auch das Verwaltungsgericht abgestellt hat - besteht für den Erlass eines Aufenthaltsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds. SOG eine vorrangige Zuständigkeit der Polizei gegenüber derjenigen der Verwaltungsbehörden (Senatsurt. v. 18.5.2010 - 11 LC 566/09 -, juris; Beschl. v. 12.5.2009 - 11 ME 190/09 -, NdsVBl. 2009, 237, juris).

    Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung anführt, der Senat habe in seinem Beschluss vom 12. Mai 2009 (- 11 ME 190/09 -, a.a.O.) und in seinem - entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin einen anderen Fall betreffendes - Urteil vom 18. Mai 2010 (- 11 LC 566/09 -, a.a.O.) trotz der angenommenen vorrangigen Zuständigkeit der Polizei zur Verhütung von Straftaten das von der Verwaltungsbehörde erlassene längerfristige Aufenthaltsverbot bestätigt, unterliegt sie einem Sachverhaltsirrtum.

  • VG Neustadt, 07.05.2015 - 5 L 340/15

    Aufenthaltsverbote für mehrere aufeinanderfolgende Kerwe und

    Hierfür kann auch ein einzelner Vorfall genügen, sofern dieser aufgrund seiner Umstände ein erhebliches Gewaltpotenzial erkennen lässt (VG Hannover, Beschluss vom 29. September 2014 - 10 B 10961/14 -, juris, Rn. 37), was insbesondere bei einer Gewaltausübung ohne einen erkennbaren Grund bzw. aufgrund eines geringfügigen Anlasses bejaht wird (OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Mai 2010 - 11 LC 566/09 -, juris, Rn. 57).
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